Der Rechtsanwalt und die damit verbundenen Kosten

An den Anwaltsgebühren soll eine wirksame Rechtswahrnehmung niemals scheitern. Gerne berate ich Sie vorab über die anstehenden Kosten der Mandatierung. Sollten Sie nicht über ausreichendes eigenes Einkommen verfügen, gewährt der Staat bei rechtlichen Problemen für die außergerichtliche Beratung und Vertretung Beratungshilfe, für das gerichtliche Verfahren Prozesskostenhilfe.

Meine Tätigkeit rechne ich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Bei außergewöhnlichem Umfang oder Schwierigkeit der Mandatsbearbeitung schlage ich meinen Mandanten den Abschluss einer Honorarvereinbarung vor. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, frage ich gerne für Sie bei Ihrer Versicherung an, ob die Kosten einer anwaltlichen Beratung und Vertretung in Ihrer konkreten Angelegenheit vom Versicherungsschutz gedeckt sind.

Für ein Erstberatungsgespräch in meiner Kanzlei fallen für Sie lediglich Kosten in Höhe von € 150,00 (inklusive Mehrwertsteuer) an. Erst daran anschließend entscheiden Sie, ob Sie mir das Mandat weitergehend übertragen möchten.

Gerne erteile ich Ihnen hierzu weitergehende Informationen. Rufen Sie mich an. Ich helfe Ihnen gerne!

Gesetzliche Gebühren

Im Grundsatz gilt: Die erfolgreiche Durchsetzung sozialrechtlicher Ansprüche ist nicht mit Kosten verbunden. Die Kosten des Rechtsanwalts bestimmen sich nach dem Umfang seine Tätigkeit, der Schwierigkeit der Sache sowie Bedeutung der Angelegenheit sowie Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Auftraggeber.

Beratungshilfe

Beratungshilfe wird durch die Amtsgerichte bei rechtlichen Problemen für die außergerichtliche Beratung und Vertretung gewährt. Anspruch auf sie hat, wer die für die Beratung erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann

Prozesskostenhilfe

Der Staat gewährt für die meisten gerichtlichen Verfahren Prozesskostenhilfe, wenn das Verfahren hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und der Antragsteller nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, die Kosten der Rechtsverfolgung aufzubringen.

Es lässt sich an dieser Stelle keine pauschale Aussage darüber treffen, wie viel die Inanspruchnahme meiner Hilfe in Ihrer konkreten Angelegenheit kosten wird. Ich kläre Sie jedoch jederzeit gerne über Ihre Fragen zu den Kosten in Ihrem Fall auf. An den Anwaltsgebühren soll eine wirksame Rechtswahrnehmung niemals scheitern. Sprechen Sie mich auf die Kosten an. Eine vertrauensvolle Mandatsbeziehung setzt Offenheit insbesondere auch bei den Kosten voraus. Scheuen Sie sich also nicht, sich vor dem eigentlichen Beratungsgespräch über die Höhe der zu erwartenden Beratungskosten aufklären zu lassen.